Reparaturbonus: Das ist jetzt die Geräte-Retter-Prämie
Kurz gesagt: Der Reparaturbonus wurde durch die Geräte-Retter-Prämie abgelöst. Sie erhalten weiterhin 50 % der Reparaturkosten zurück – allerdings mit neuem Förderlimit von max. 130 € (früher 200 €). Wichtig: Der Bon muss vor der Reparatur beantragt werden.
Was ist gleich geblieben?
- 50 % der Reparaturkosten werden gefördert
- Bon muss vor der Reparatur beantragt werden
- Reparatur bei teilnehmendem Partnerbetrieb
- Förderung wird nach vollständiger Bezahlung überwiesen
- Gilt für viele Elektro- und Elektronikgeräte (Geräteliste PDF)
Was ist neu oder anders?
- Neuer Name: Geräte-Retter-Prämie statt Reparaturbonus
- Neues Förderlimit: max. 130 € (früher 200 €)
- Nicht mehr gefördert: E-Bikes und Mobiltelefone/Smartphones/Handys (Details PDF)
- Neue Beantragungsplattform unter geräte-retter-prämie.at
- Programm läuft bis Ende 2028 (vorbehaltlich Verlängerung)
So nutzen Sie die Förderung in 4 Schritten
Den Ablauf im Detail erklären wir hier: Ablauf der Geräte-Retter-Prämie
- Bon beantragen: Holen Sie sich Ihren Geräte-Retter-Bon auf der offiziellen Förderseite – das dauert nur wenige Minuten.
- Reparaturbetrieb finden: Wir vermitteln Ihnen kostenlos einen teilnehmenden Betrieb in Ihrer Nähe.
- Bon bei uns hochladen: Laden Sie Ihren Bon auf unserer Plattform hoch – wir verbinden Sie mit einem passenden Reparaturbetrieb in Ihrer Nähe.
- Förderung erhalten: Nach vollständiger Bezahlung der Rechnung wird die Förderung von der Förderstelle auf Ihr Konto überwiesen.
Häufige Fragen zum Reparaturbonus
Gibt es den Reparaturbonus noch?
Der Reparaturbonus wurde durch die Geräte-Retter-Prämie abgelöst. Sie erhalten weiterhin 50 % der Reparaturkosten zurück, allerdings mit neuem Förderlimit von max. 130 € (früher 200 €).
Warum heißt es jetzt Geräte-Retter-Prämie?
Das Programm wurde 2026 unter dem neuen Namen Geräte-Retter-Prämie weitergeführt. Die Grundidee bleibt gleich: Reparieren statt wegwerfen wird gefördert.
Muss ich den Bon vor der Reparatur haben?
Ja, der Geräte-Retter-Bon muss vor der Reparatur beantragt werden. Nachträgliche Anträge sind nicht möglich.
Wie viel bekomme ich zurück?
Sie erhalten 50 % der Reparaturkosten zurück, maximal 130 € pro Reparatur (früher beim Reparaturbonus: max. 200 €). Die Förderung wird nach vollständiger Bezahlung der Rechnung von der Förderstelle überwiesen.
Welche Geräte werden gefördert?
Gefördert werden Elektro- und Elektronikgeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Geschirrspüler, Laptops und viele weitere Haushaltsgeräte. Nicht mehr gefördert werden E-Bikes und Mobiltelefone/Smartphones/Handys. Siehe Geräteliste.
Wo kann ich die Reparatur durchführen lassen?
Die Reparatur muss bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb erfolgen. Wir vermitteln Ihnen kostenlos einen passenden Reparaturbetrieb in Ihrer Nähe.
Jetzt Förderung sichern
Starten Sie mit Gerät & PLZ – wir leiten Ihre Anfrage an einen teilnehmenden Betrieb weiter.
Voraussetzung: Bon vor der Reparatur beantragen & Reparatur bei teilnehmendem Betrieb.