So funktioniert die Geräte-Retter-Prämie – Ablauf in 4 Schritten
Wir sind eine unabhängige Informations- und Vermittlungsplattform zur Geräte-Retter-Prämie. Hier erfahren Sie, wie Sie die Förderung nutzen – von der Antragstellung bis zur Auszahlung. Wichtig: Der Bon muss vor der Reparatur beantragt werden.
Ablauf in 4 Schritten
Anfrage starten
Starten Sie unser Formular: Wählen Sie Ihr defektes Gerät, beschreiben Sie das Problem und geben Sie Ihre Kontaktdaten ein (E-Mail, Telefon, PLZ). So können wir einen passenden Reparaturbetrieb in Ihrer Nähe finden.
Jetzt Formular starten →Bon-Status angeben
Im Formular wählen Sie, ob Sie bereits einen Bon haben oder ihn zuerst beantragen möchten. Falls Sie noch keinen Bon haben: Beantragen Sie ihn auf der offiziellen Förderseite – das dauert nur 1–2 Minuten. Der Bon ist 3 Wochen gültig.
Anleitung zur Bon-Beantragung →Bon hochladen & Vermittlung
Haben Sie bereits einen Bon? Laden Sie ihn direkt im Formular hoch. Wir prüfen Ihre Angaben und leiten Ihre Anfrage an einen teilnehmenden Reparaturbetrieb in Ihrer Region weiter. Der Betrieb aktiviert Ihren Bon (reserviert ihn für Sie) und meldet sich zur Terminvereinbarung.
Reparatur & Förderung erhalten
Der Betrieb hat ab Aktivierung 4 Wochen Zeit, die Reparatur durchzuführen und den Förderantrag für Sie einzureichen. Sie bezahlen die Rechnung vollständig – anschließend wird die Förderung (50 %, max. 130 €) von der Förderstelle auf Ihr Konto überwiesen.
Voraussetzungen
- Privatperson mit Wohnsitz in Österreich
- Bon muss vor der Reparatur beantragt werden
- Reparatur bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb
- Gerät muss auf der Geräteliste stehen
- Rechnung muss auf Ihren Namen ausgestellt sein
- Bon ist 3 Wochen gültig; nach Aktivierung durch Betrieb weitere 4 Wochen für Reparatur
Förderfähige Kosten
- Arbeitszeit (inkl. Anfahrtszeit)
- Materialkosten und Ersatzteile
- Versandkosten (bei Einsendung)
- Kostenvoranschlag (wenn Reparatur durchgeführt wird)
Nicht gefördert: Reine Software-Arbeiten (ohne Hardware-Reparatur), reiner Akkutausch, gesetzlich vorgeschriebene Wartungen, Neugeräte, Garantie-/Versicherungsfälle.
Häufige Fragen zum Ablauf
Muss ich den Bon vor der Reparatur beantragen?
Ja, der Geräte-Retter-Bon muss zwingend vor der Reparatur beantragt werden. Nachträgliche Anträge sind nicht möglich.
Wie lange ist der Bon gültig?
Der Bon ist ab Ausstellung 3 Wochen gültig. Innerhalb dieser Zeit muss ein teilnehmender Reparaturbetrieb den Bon für Sie aktivieren (reservieren). Ab dem Aktivierungsdatum hat der Betrieb 4 Wochen Zeit, die Reparatur durchzuführen und den Förderantrag einzureichen. Sie reichen den Antrag nicht selbst ein – das übernimmt der Betrieb für Sie.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt 50 % der förderfähigen Reparaturkosten, maximal 130 € pro Reparatur.
Welche Kosten sind förderfähig?
Förderfähig sind Arbeitszeit (inkl. Anfahrt), Materialkosten, Ersatzteile und Versandkosten. Nicht gefördert werden reine Software-Arbeiten, reiner Akkutausch und gesetzlich vorgeschriebene Wartungen.
Welche Geräte sind förderfähig?
Gefördert werden Elektro- und Elektronikgeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Geschirrspüler, Laptops und viele weitere Haushaltsgeräte. Nicht gefördert werden E-Bikes und Mobiltelefone/Smartphones/Handys. Siehe Geräteliste.
Wann bekomme ich das Geld zurück?
Nach vollständiger Bezahlung der Reparaturrechnung wird die Förderung von der Förderstelle auf Ihr Konto überwiesen. Die Bearbeitungszeit variiert.
Jetzt Förderung sichern
Starten Sie mit Gerät & PLZ – wir leiten Ihre Anfrage an einen teilnehmenden Betrieb weiter.
Voraussetzung: Bon vor der Reparatur beantragen & Reparatur bei teilnehmendem Betrieb.